Thematik - Passwort herausfinden, ändern, auslesen

Am 11. August 2007 hat der deutsche Gesetzgeber die Paragraphen § 202a, b und c sowie § 303a und b als neuen Zusatz im Strafgesetzbuch verabschiedet. Diese aktuell gültigen Paragraphen sorgen in der IT für ein Umdenken, da einiges, was früher selbstverständlich war, heute illegal ist. Gerade § 202 widmet sich dem Bereich „Passwörter knacken und zurücksetzen”.

§ 202c stellt zudem die „Vorbereitung von Computerstraftaten, Herstellung, Verschaffung und Verbreitung von Hackertools” unter harte Strafen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

Ohne böswillige Absicht könnten wir (die Mitglieder, die Moderatoren etc.) eventuell genau solche Hackertools oder Informationen, wie man solche Tools oder Sicherheitslücken ausnutzt, um persönliche Passwörter oder Daten zu knacken, auszuspähen oder abzufangen, verbreiten.

Da wir als Publikationsplattform nicht überprüfen können, ob diese Tools oder Informationen für den privaten Eigengebrauch oder von „Hackern” genutzt werden, müssen wir Beiträge, Tools oder Anleitungen dieser Art in Zukunft verbieten. Dieses Vorgehen dient dem Schutz unserer Mitglieder und der Webseite.

Beiträge, die sich mit der Thematik „Passwort herausfinden, ändern, auslesen” befassen, können wir nicht mehr zulassen. Sie werden ab Kenntnis in den Papierkorb verschoben und gelöscht.

Anleitungen oder Artikel, die erklären, wie man ein Passwort legal per Originalsoftware (und nur Originalsoftware ist legal) zurücksetzt, wie es z. B. Apple mit der MacOSX-DVD oder Windows mit der „Passwort-Reset-Diskette” ermöglicht, sind dagegen weiterhin auf unseren Seiten erlaubt.

Jedes Mitglied, das absichtlich Informationen zu illegalen Themen, Links oder Tools auf unseren Seiten verbreitet, wird ab diesem Zeitpunkt von unserer Seite ausgeschlossen.

Siehe dazu:
§202a, §202b, §202c, §303a, §303b