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Migrations-Gesetzentwurf von Friedrich Merz abgelehnt

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Der Bundestag hat das Zustrombegrenzungsgesetz heute am 31.01.2025 abgelehnt.

Mit 338 Ja-Stimmen und 350 Nein-Stimmen fand der Migrations-Gesetzentwurf von Friedrich Merz keine Mehrheit.

Das "Zustrombegrenzungsgesetz" der CDU/CSU-Fraktion steht in der Kritik, da es nach Ansicht von Experten gegen geltendes EU-Recht verstößt. Besonders problematisch ist die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte: Diese Maßnahme widerspricht Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Familienlebens garantiert.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen permanenten Grenzkontrollen sind europarechtswidrig. Sie verstoßen gegen den Schengener Grenzkodex, der solche Maßnahmen nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässt.

Kritiker sehen auch in den geplanten Zurückweisungen an der Grenze (sog. Pushbacks) einen Verstoß gegen europäisches und internationales Recht, da sie eine rechtmäßige Prüfung von Asylanträgen verhindern würden. Das Gesetz wird insgesamt als europarechtswidrig eingestuft, da es gegen mehrere grundlegende europäische und internationale Rechtsnormen verstößt.

Hinzu kommt, dass die CDU und Merz dafür kritisiert werden, dass sie bereit sind, mit der als extremistisch eingestuften AFD zusammenzuarbeiten, um politische Ziele zu erreichen, die selbst umstritten sind. Eine Zusammenarbeit zwischen AFD und CDU/CSU hatte Merz in der Vergangenheit immer abgelehnt. Kritiker sehen in dem Entwurf daher einen Vertrauensbruch.

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Ausgedruckt am: 14.03.2025 um 17:03 Uhr