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AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte Partei Alternative für Deutschland (AfD) als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Diese Entscheidung markiert eine bedeutsame Zäsur in der Bewertung der Partei auf Bundesebene. Der folgende Beitrag beleuchtet die Hintergründe, Begründungen und möglichen Konsequenzen dieser Einstufung.

back-to-topDie neue Einstufung


Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein". Diese Hochstufung erfolgt nach einem dreijährigen Prüfverfahren, das in einem umfangreichen Gutachten von über 1.100 Seiten dokumentiert wurde. Zuvor wurde die Partei lediglich als "rechtsextremer Verdachtsfall" geführt.

Diese Neubewertung folgt auf frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Köln (März 2022) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Mai 2024), welche die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigten. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits zuvor als "rechtsextremistisch" eingestuft.

back-to-topBegründung der Einstufung


Die zentrale Begründung für die Einstufung liegt im Volksverständnis der AfD. Laut Verfassungsschutz ist "das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar".

Der Inlandsgeheimdienst stellt fest, dass dieses Verständnis "darauf abzielt, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige" des deutschen Volkes.

In die Bewertung flossen auch Aussagen und Positionen ein, bei denen es um die Verletzung der Menschenwürde geht, wie die Abwertung von Muslimen oder pauschal verwendete Begriffe wie "Messermigranten". Nach Angaben des Verfassungsschutzes wurden "eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen".

back-to-topKonsequenzen der Einstufung


Mit der Hochstufung zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" erhält der Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse zur Überwachung der Partei:

  1. Bei einer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch wird die Beobachtung fortgesetzt, einzelne Maßnahmen müssen aber weniger stark begründet werden.
  2. Sollte ein neues Verbotsverfahren auf den Weg gebracht werden, dürfte die umfangreiche Materialsammlung des Verfassungsschutzes eine wichtige Rolle spielen.
  3. Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz will die rheinland-pfälzische Landesregierung die Aktivitäten der Partei intensiver überwachen lassen.

Die Einstufung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren, obwohl sie die Diskussion darüber neu entfacht. Ein solches Verbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden und ist an sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden.

back-to-topPolitische und gesellschaftliche Reaktionen


Die Entscheidung des Verfassungsschutzes stößt bei anderen Parteien auf breite Zustimmung:

  • CSU-Chef Markus Söder bezeichnete die Entscheidung auf der Plattform X als "finalen Weckruf".
  • Die Grünen begrüßten die Entscheidung als "wichtigen Baustein mit Blick auf die Frage, wie es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bestellt ist".
  • Für die SPD im Bundestag ist die Entscheidung "eindeutig" und "ein klares verfassungsrechtliches Signal".
  • SPD-Generalsekretär Matthias Miersch sagte dem "Spiegel", der Verfassungsschutz habe dargelegt, dass "das Weltbild der AfD eine klare Sprache spricht". Was klingt wie Rassismus, was aussieht wie Rassismus, ist am Ende Rassismus.

Die AfD selbst reagiert mit scharfer Kritik auf die Entscheidung und kündigt rechtliche Schritte an:

  • Die AfD hat rechtliche Schritte gegen den Verfassungsschutz eingeleitet. In einem Schreiben des Rechtsanwaltes Ralf Höcker heißt es, die AfD sei keine gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
  • Die beiden AfD-Vorsitzenden, Tino Chrupalla und Alice Weidel, schrieben in einer Mitteilung, die AfD als Oppositionspartei werde nun "kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert". Das sei erkennbar politisch motiviert.
  • Tino Chrupalla bezeichnet die Entscheidung als "schwarzen Freitag für die Demokratie".

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont die Eigenständigkeit der Entscheidung: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen", sagte sie laut einer Mitteilung. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung. "Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben", versicherte Faeser.

back-to-topFazit


Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz stellt einen wichtigen Schritt im Umgang des Staates mit der Partei dar. Sie ermöglicht eine intensivere Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden und könnte die Grundlage für weitergehende Maßnahmen bilden.

Gleichzeitig bleibt die Entscheidung politisch umstritten. Während andere Parteien die Einstufung begrüßen, kritisiert die AfD sie als politisch motiviert und kündigt juristischen Widerstand an. Die weiteren Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren, bleiben abzuwarten.
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Ausgedruckt am: 04.05.2025 um 18:05 Uhr

lutaris
lutaris 04.05.2025 aktualisiert um 01:06:00 Uhr
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Hier ein Update zu dem Thema:

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Der US-Außenminister Marco Rubio hat sich auf X ziemlich heftig dazu geäußert. Er bezeichnete die Einstufung als "verdeckte Tyrannei" und meinte, Deutschland würde seiner "Spionagebehörde" neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilen.

Laut Rubio sei nicht die AfD extremistisch, sondern die "tödliche Politik der offenen Grenzen", die die Partei ablehne.

Darauf hat das Auswärtige Amt ungewöhnlich direkt reagiert. In einem Beitrag auf X antwortete das Ministerium:
"Das ist Demokratie. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung zum Schutz unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit."

Das Auswärtige Amt betonte auch:
"Unabhängige Gerichte werden das letzte Wort haben. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass rechtsextremer Extremismus gestoppt werden muss."

Zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz hat die AfD nach intensiver Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, weil das "in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar" sei.

Durch diese Hochstufung sinken die Hürden für nachrichtendienstliche Überwachungsmaßnahmen. Zwar ändert sich das Instrumentarium nicht grundlegend, aber die Beobachtung kann jetzt intensiviert werden.

Die AfD hat bereits angekündigt, rechtlich gegen die Einstufung vorzugehen. Die ganze Sache passiert übrigens kurz vor dem Regierungswechsel. Bin gespannt, wie das weitergeht. Was meint ihr dazu?

@lutaris